Brandschutz · Befahren von Behältern · Arbeitssicherheit · Sicherheitsmanagement
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Schulungen - Unterweisung

Schulung und Unterweisung

Arbeitssicherheit - Schulung und Unterweisung
Unterweisung beinhaltet (im Unterschied zur Information – § 12 ASchG) vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen und ist vorwiegend als Schulung zu verstehen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der betroffenen AN abstellt.

Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit erfolgen. Die Unterweisung muss nachweislich erfolgen. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.

Das ASchG enthält besondere Bezugnahmen auf die Unterweisung. Oftmals ist die Unterweisungspflicht durch Verordnungen konkretisiert. 

regelmäßig wiederkehrend durchzuführende Unterweisungen (unvollständiger Auszug): 

Kennzeichnungsverordnung, Arbeitsmittelverordnung, Grenzwerteverordnung, Bildschirmarbeitsplätze, Verordnung Lärm und Vibrationen, Verordnung optischer Strahlung, Verordnung Elektromagnetische Felder, Erste Hilfe, etc.

mindestens jährlich durchzuführende Unterweisungen (unvollständiger Auszug):

PSA, Brandschutz, VEXAT, KJBG, Tagbauarbeitenverordnung, Sprengarbeiten, Taucharbeiten, Arbeiten unter Spannung oder in der Nähe spannungsführender Teile, etc.

Eine Unterweisung muss jedenfalls erfolgen:

  1. vor Aufnahme der Tätigkeit,
  2. bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,
  3. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
  4. bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,
  5. bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und
  6. nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.

Unsere Leistungen für Sie:

Gemeinsam mit Ihnen werden die durchzuführenden Arbeiten besprochen

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt und die Restgefahren analysiert

Für die Partnerfirmen werden Anforderungsprofile und erforderliche Schulungen erarbeitet. 

Eine verantwortliche Person (Bauleiter, Polier, Partieführer, etc.) der Partnerfirma wird auf die besonderen Gefahren vor Ort unterwiesen. 

Diese Person übernimmt dann verbindlich die Unterweisung der Mitarbeiter der Partnerfirma. 

Die entsprechende Dokumentation (Unterweisungsnachweis) darüber erhält der Auftraggeber (in Kopie).
Stichprobenartig werden - auf Wunsch - Kontrollen der Unterweisungen und Unterweisungsinhalte durchgeführt.

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