Brandschutz · Befahren von Behältern · Arbeitssicherheit · Sicherheitsmanagement
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Auswahl und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstung

Auswahl und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstung

Arbeitssicherheit - Auswahl und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstung
Der Gesetzgeber schreibt unter anderem in der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung – PSA-V vor:

… am Ort der Gefahr persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, die den §§ 69 und 70 ASchG sowie dieser Verordnung entspricht, wenn Gefahren nicht durch kollektive technische Schutzmaßnahmen oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. 
Dazu ist es erforderlich eine, für den jeweiligen Anwendungsfall, geeignete PSA anzuschaffen.

§ 6. – PSA – V Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung muss so ausgewählt werden, dass eine Beeinträchtigung oder Belastung des Trägers / der Trägerin oder eine Behinderung bei der Arbeit so gering wie möglich gehalten wird.

Es darf nur solche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden, die auf Grund der Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Bewertung als insgesamt geeignet festgelegt wurde. 

Vor der Anschaffung hat durch eine Erprobung auch die Bewertung der PSA zu erfolgen

§ 5. – PSA – V Bewertung der persönlichen Schutzausrüstung
  1. die vorgesehene Verwendungs- und Einsatzdauer der Ausrüstung,
  2. Häufigkeit und Dauer der Exposition der Arbeitnehmer/innen gegenüber den Gefahren,
  3. Ausmaß und Art der Gefahr,
  4. die spezifischen Merkmale des Arbeitsplatzes jedes/jeder auf die persönliche Schutzausrüstung angewiesenen Arbeitnehmers / Arbeitnehmerin, der am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen, der Arbeitsvorgänge und der Art der Tätigkeit,
  5. den Tragekomfort und die Leistungsmerkmale der persönlichen Schutzausrüstung.


Unsere Leistungen für Sie:

Gemeinsam mit Ihnen wird, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, die erforderliche PSA festgelegt. Hierbei wird auch auf „Querempfindlichkeiten“ z.B. Helm, Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz, etc. eingegangen. 

Anhand von Mustern erfolgt gemeinsam mit den Belegschaftsvertretern und SVP´s (Sicherheitsvertrauenspersonen) eine Vorauswahl der Testträger und der PSA Modelle.

Diese erproben in einem festgelegten Testzeitraum die unterschiedlichen Modelle und geben ihre Bewertung in einem festgelegten Dokument (Word oder Excel) ab. 

Auf Basis dieser Bewertungen und unserer Erfahrungen wird gemeinsam mit Ihnen die nunmehr zu beschaffende neue PSA festgelegt und ggf. ausgeschrieben.

Für Sonderfälle wird eine geeignete Lösung gefunden.

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