Brandschutz · Befahren von Behältern · Arbeitssicherheit · Sicherheitsmanagement
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Analysen von Arbeitsunfällen

Analysen von Arbeitsunfällen

Arbeitssicherheit - Analysen von Arbeitsunfällen
§ 4. - ASchG Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung) 

(1) Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen

(5) Eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung im Sinne des Abs. 4 hat insbesondere zu erfolgen:

  • nach Unfällen, dabei muss es sich nicht um einen Arbeitsunfall (nach § 16 Abs 1) handeln. 
  • bereits "Beinahe-Unfälle" sowie 
  • technische "Unfälle" und 
  • Störfälle, die den Gesundheitsschutz der AN betreffen könnten, machen die Überprüfung notwendig.
Fast jeder Mensch hat schon einmal in seinem Leben einen Unfall erlitten. Objektiv gesehen sind Unfälle nach der Unfallschwere zu unterscheiden. Aus Unfällen lernen wir in der Regel (z.B. heiße Herdplatte). Aber auch aus Beinaheunfällen können wir viel lernen.


Unsere Leistungen für Sie:

  • Aufnahme vor Ort mit der verunfallten Person
  • Dokumentation
  • systematische Ereignis- und Unfallanalyse - mit Ableitung der Ursache(n),
  • Festlegen der zu treffenden Maßnahmen
  • Beurteilung der Restgefahren
  • ggf. Anpassung der Gefährdungsbeurteilung (bei entsprechender Beauftragung)
Erkenntnis: Alle Ereignisse sind vermeidbar mit vertretbarem Aufwand
  • Ein Ereignis hat in der Regel mehrere Ursachen
  • Die Ursachen hängen meist zusammen
  • Häufig genügt es, eine Ursache auszuschalten, damit das Ereignis wahrscheinlich NICHT eintritt!


Beispiele:

        Beispiel Wasserschlauch
           Beispiel Kesselhaus
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