Bei PFK-Einrichtung als Stabsstelle ist die Stabsstellenleitung daher bestellten verantwortlichen Beauftragten oder der betriebseigenen PFK (PFK-Leitung) zu übertragen.
Betriebsinterne Arbeitsmediziner/innen dürfen dabei nicht Sicherheitsfachkräften unterstellt werden oder umgekehrt.
Die von den ArbeitgeberInnen bereitzustellende Arbeitsschutzorganisation muss auch für die Präventivdienstbetreuung geeignet sein.