Brandschutz · Befahren von Behältern · Arbeitssicherheit · Sicherheitsmanagement
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Brandschutzpläne nach TRVB 121

Brandschutzpläne nach TRVB 121

Schwerpunkt  - Brandschutz - Brandschutzpläne nach TRVB 121
Für bestimmte Objekte ist es durch Behördenvorschreibung oder durch den Umstand, dass Brandschutzanlagen betrieben werden, erforderlich, Brandschutzpläne anzufertigen und durch die Feuerwehr vidieren (Überprüfung der formalen Richtigkeit) zu lassen.

Wir übernehmen für Sie gerne die Erstellung samt der Vidierung durch die Feuerwehr.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Wozu braucht man Brandschutzpläne?

Brandschutzpläne sollen den Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall die rasche Orientierung in einem Objekt und damit den raschen, gefahren- und schadens-mindernden Einsatz erlauben.

Verwendung durch den Brandschutzbeauftragten im Zuge der Betriebsbrandschutz – Eigenkontrolle.

Verwendung im Zuge von Schulungen und Unterweisungen des Personals um brandschutz- und sicherheitstechnische Strukturen des Gebäudes zu verdeutlichen.

Dienen als Basis für die Erstellung von Fluchtweg-Orientierungsplänen  

Musterlageplan aus TRVB 121 O 15 Anhang 4

Unsere Leistungen für Sie:

Gemeinsam mit Ihnen werden die darzustellenden Bereiche besprochen. Sofern vorhanden verwenden wir als Basis Ihre Pläne in digitaler Form.

Existieren keine digitalen Pläne bzw. Objektpläne in elektronischer Form, wird auf Basis von Luftbildern (GoogleMaps) ein grober Lageplan erstellt. 

Bei einem Lokalaugenschein werden dann mit Ihnen die erforderlichen Daten erhoben und danach die Pläne digital erstellt.

Auf Wunsch erfolgt die Vidierung der Pläne bei der Feuerwehr ebenfalls durch uns.
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