Schwerpunkt - Brandschutz - Erstellung der Brandschutzordnung
Erstellung der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und Verminderung folgenschwerer Schäden durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall selbst.
Diese wird im Regelfall durch den Brandschutzbeauftragten erstellt und vom Betriebsleiter bzw. der Hausverwaltung genehmigt.
Die Brandschutzordnung ist nachweislich allen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, gegebenenfalls auch den MieterInnen, Kunden und Fremdfirmen zur Kenntnis zu bringen.
Die Brandschutzordnung ist Bestandteil des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-dokuments.
Die Brandschutzordnung ist jährlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.