Brandschutz · Befahren von Behältern · Arbeitssicherheit · Sicherheitsmanagement
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Erstellung von Freigabescheinen

Erstellung von Freigabescheinen:

AAV § 60. Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Rohrleitungen und ähnlichen Betriebseinrichtungen

(1) Wenn in Betriebseinrichtungen, wie Behältern, Silos, Schächten, Gruben, Kanälen oder Rohrleitungen, Arbeiten durchgeführt werden, ist eine geeignete, fachkundige Person zu bestellen, welche die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Durchführung der Arbeiten schriftlich anordnet. Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen muss durch eine ständig anwesende Aufsichtsperson sichergestellt sein.

3) Mit Arbeiten, bei denen Maßnahmen nach Abs. 1 erforderlich sind, darf erst begonnen werden, nachdem die Aufsichtsperson eine schriftliche Erlaubnis (Freigabeschein) erteilt hat. Diese darf erst erteilt werden, wenn sich die Aufsichtsperson davon überzeugt hat, dass die angeordneten Schutzmaßnahmen durchgeführt sind.

 Unsere Leistungen für Sie:

Gemeinsam mit Ihnen werden die durchzuführenden Arbeiten besprochen

Auf Basis der Behälter – Kategorie, der Gefährdungsbeurteilung und der geplanten Arbeiten werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt, die Restgefahren analysiert und ein Ablaufschema festgelegt.

Anhand des Ablaufschemas können Ihre Mitarbeiter und die Mitarbeiter von Partnerfirmen leicht die erforderlichen Schritte zur Erlangung eines Freigabescheines nachvollziehen.

Der Freigabeschein wird als Muster für die jeweilige Anlage bzw. den Behälter, und die durchzuführenden Arbeiten erstellt. 

Eine Anpassung des Freigabescheines an andere Arbeiten kann von Ihren Mitarbeitern dann selbst durchgeführt werden.

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