Brandschutz · Befahren von Behältern · Arbeitssicherheit · Sicherheitsmanagement
Brandschutz · Befahren von Behältern · Arbeitssicherheit · Sicherheitsmanagement

Dokumentation nach Dok-Vo

Dokumentation nach Dok-Vo

Arbeitssicherheit - Dokumentation nach Dok-Vo
§ 1. Dok-VO - Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument im Sinne des § 5 ASchG ist übersichtlich zu gestalten. Gleichartige Arbeitsplätze oder Arbeitsvorgänge oder Gefahrenbereiche können zusammengefasst dokumentiert werden. Die für eine Arbeitsstätte erstellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sind möglichst einheitlich zu gestalten.

Es kann ein SG-Dokument für die ganze Arbeitsstätte erstellt werden. Es kann sich das einzelne SG-Dokument aber auch z.B.: auf eine Betriebsabteilung, einen Arbeitsplatz, einen Raum, einen Arbeitsvorgang usw. beziehen; diese müssen möglichst einheitlich gestaltet werden.

(2) Die Dokumentation kann auch in graphischer Form erfolgen, soweit dies zweckmäßig ist, insbesondere durch Verwendung von Symbolen, Plänen, Layouts und Skizzen.

Zugangsberechtigt zu den SG-Dokumenten sind außer dem AG, den verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, sowie allen von ihnen befugten Personen:

  • AG betriebsfremder AN
  • Überlasser von Leiharbeitskräften
  • die Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen
  • die SVP
  • der Betriebsrat bzw. das sonst zuständigen Organ der Arbeitnehmerschaft
  • alle AN der Arbeitsstätte (wenn weder SVP bestellt sind noch ein Belegschaftsorgan besteht)
  • Organe der Behörden nach Maßgabe ihrer gesetzlichen Befugnisse
  • Organe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach Maßgabe ihrer gesetzlichen Befugnisse


Unsere Leistungen für Sie:

Grundlage ist die Begehung, die anschließende Gefährdungsbeurteilung (Gefahren, Gefährdungen und Belastungen), das Festlegen von Maßnahmen, sowie die Analyse der Restgefahren.

Diese werden nach der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Dok – VO beschrieben und dokumentiert.


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