Brandschutz · Befahren von Behältern · Arbeitssicherheit · Sicherheitsmanagement
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Brandschutz

 Brandschutz-Eigenkontrolle nach TRVB 120

Schwerpunkt - Brandschutz - Brandschutz-Eigenkontrolle nach TRVB 120
Brandschutz
  • Brandschutz-Eigenkontrolle nach TRVB 120
Gemäß TRVB O 120 ist in den Betrieben von einem Brandschutzwart (BSW) bzw. einem Brandschutzbeauftragten (BSB) eine laufende Eigenkontrolle im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes durchzuführen.
 
Im Zuge der Eigenkontrolle werden die zu kontrollierenden Brandschutzelemente meist einer Sichtprüfung unterzogen. Darüber hinaus werden z.B. die Prüfknöpfe von Feststellanlagen betätigt und der Schließvorgang der nunmehr freigegebenen Brandschutztüren kontrolliert.

Auch Funktionsprüfungen z.B. von der Brandrauchentlüftung im Stiegenhaus (vierteljährlich) oder des Fluchtschalters bei Heizräumen (jährlich) gehören zu den Aufgaben bei der Eigenkontrolle.

Das Ergebnis dieser Kontrollen und Überprüfungen wird in einem Kontrollbuch entsprechend dokumentiert.


Muster Dokumentation der Eigenkontrolle nach TRVB 120 im Kontrollbuch
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