Schulungen - Unterweisungen
Befahren von Behältern - Schulungen - Unterweisungen
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verlangt u.a. auch für das Arbeiten in Behältern, die eigenen Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die Mitarbeiter von den Partnerfirmen zu schulen und zu unterweisen.
Grundsätzlich sollte die Schulung und Unterweisung von Partnerfirmen bereits in der Auftragsvergabe geregelt sein.
Schulungen sind vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der betroffenen Arbeitnehmer abstellt z.B. PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Ertrinken und Versinken) inkl. der erforderlichen jährlichen Übungen.
Unsere Leistungen für Sie:
Gemeinsam mit Ihnen werden die durchzuführenden Arbeiten besprochen.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen
festgelegt und die Restgefahren analysiert.
Für die Partnerfirmen
werden Anforderungsprofile
und erforderliche Schulungen erarbeitet.
Eine verantwortliche Person
(Bauleiter, Polier, Partieführer, etc.) der Partnerfirma wird auf die besonderen Gefahren vor Ort
unterwiesen.
Diese Person übernimmt dann verbindlich die Unterweisung der Mitarbeiter
der Partnerfirma.
Die entsprechende Dokumentation
(Unterweisungsnachweis) darüber erhält der Auftraggeber (in Kopie).
Stichprobenartig
werden - auf Wunsch - Kontrollen der Unterweisungen
und Unterweisungsinhalte durchgeführt.