Befahren von Behältern
Behälter
sind Betriebseinrichtungen, die in erheblichem Ausmaß von ihrer Umwelt abgeschlossen sind und somit mit der Umgebungsluft
nur in geringfügigem Austausch stehen.
Dazu zählen neben Behältern im engeren Sinn vor allem Silos, Schächte, Gruben, Reaktoren, Kolonnen, Kanäle und Rohrleitungen, aber auch Hohlräume in Maschinen und Konstruktionsteilen, Kollektorgänge, Kellerräume und ähnliche Betriebseinrichtungen.
Der Begriff „Befahren“ kommt aus dem Bergmännischen,
darunter werden
alle Tätigkeiten verstanden, bei
denen sich der
Mitarbeiter in einem "Behälter" aufhält.
Das Aufhalten schließt ein:
- Betreten
- Befahren
- Einfahren
- Einsteigen
- Hineinbeugen

Bild aus DGUV Regel 113-004