Erstellen von Prüfungs- und Wartungsplänen
Sicherheitsmanagement - Erstellen von Prüfungs- und Wartungsplänen
In der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK - VO § 2.) wird unter anderem gefordert:
wenn Arbeitsmittel vorhanden sind, für die Prüfungen im Sinne des § 37 ASchG notwendig sind, hat das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
sämtliche allfälligen Prüfpläne
und gegebenenfalls Wartungspläne für Arbeitsmittel
zu enthalten.
Hinsichtlich des Prüfplanes siehe § 37 Abs 5 ASchG und § 11 Abs 4 AM-VO ist festgelegt, für welche
Arbeitsmittel
jedenfalls Prüfpläne
zu erstellen sind.
Die kombinierte Führung des
Verzeichnisses der Arbeitsmittel
und der Aufzeichnungen über durchgeführte Prüfungen
an Arbeitsmitteln (gemäß § 37 Abs 6 ASchG) kann sinnvoll sein.
Unsere Leistungen für Sie :
- Unterstützung oder Erstellung
von Verzeichnissen der Arbeitsmittel
- Erstellung
von Prüfungs- und Wartungsplänen
nach den gesetzlichen Vorgaben bzw. den Herstellerangaben