Schulungen
Geschäftsbereiche - Befahren von Behältern - Schulungen
- Gemäß TRVB O 120 ist in den Betrieben von einem Brandschutzwart (BSW) bzw. einem Brandschutzbeauftragten (BSB) eine laufende Eigenkontrolle im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes durchzuführen.
- Im Zuge der Eigenkontrolle werden die zu kontrollierenden Brandschutzelemente meist einer Sichtprüfung unterzogen. Darüber hinaus werden z.B. die Prüfknöpfe von Feststellanlagen betätigt und der Schließvorgang der nunmehr freigegebenen Brandschutztüren kontrolliert.
- Auch Funktionsprüfungen z.B. von der Brandrauchentlüftung im Stiegenhaus (vierteljährlich) oder des Fluchtschalters bei Heizräumen (jährlich) gehören zu den Aufgaben bei der Eigenkontrolle.
- Das Ergebnis dieser Kontrollen und Überprüfungen wird in einem Kontrollbuch entsprechend dokumentiert.
