Schulungen

Geschäftsbereiche - Befahren von Behältern - Schulungen

  • Gemäß TRVB O 120 ist in den Betrieben von einem Brandschutzwart (BSW) bzw. einem Brandschutzbeauftragten (BSB) eine laufende Eigenkontrolle im Rahmen des betrieblichen Brandschutzes durchzuführen. 
  • Im Zuge der Eigenkontrolle werden die zu kontrollierenden Brandschutzelemente meist einer Sichtprüfung unterzogen. Darüber hinaus werden z.B. die Prüfknöpfe von Feststellanlagen betätigt und der Schließvorgang der nunmehr freigegebenen Brandschutztüren kontrolliert.
  • Auch Funktionsprüfungen z.B. von der Brandrauchentlüftung im Stiegenhaus (vierteljährlich) oder des Fluchtschalters bei Heizräumen (jährlich) gehören zu den Aufgaben bei der Eigenkontrolle.
  • Das Ergebnis dieser Kontrollen und Überprüfungen wird in einem Kontrollbuch entsprechend dokumentiert.